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Projektzentrum

Das Projektzentrum befindet sich in einem historischem Landhaus in dem Dorf Montagut, in Nordostspanien. Berge, Meer, See und Flüsse, alles ist in der Nähe. Hier können auch zur Beobachtung Neuaufnahmen untergebracht werden, um dann mit genauen pädagogischen Richtlinien zu ihren EinzelbetreuerInnen in die nächste Phase überzugehen. Im Haus gibt es ein separates Apartment,  Zimmer mit Bad, Schulräumlichkeiten, Werkstatt, Büro, Versammlungsraum und  noch viele andere Möglichkeiten für die Zukunft.

Der Flughafen von Girona ist in 40 min erreichbar.

Gesetzgebung

Cigne ist eine spanische staatlich anerkannte Kooperative der Kínder-und Jugendhilfe. Wir arbeiten  nach §§ 27, 35, 36 und 41 des deutschen KJHG und verpflichten uns selbstverständlich, die Gesetze beider Länder einzuhalten. Abgesehen davon, steht der Respekt und die professionelle Hilfe für den Jugendlichen bei uns an erster Stelle und hat uns motiviert, die Kooperative zu gründen.

Schule

Von schulpflichtigen Jugendlichen wird erwartet, dass sie für ihren Auslandsaufenthalt an einer Fernschule angemeldet sind und dafür auch das dementsprechende Schulmaterial erhalten. Um damit zurechtzukommen, können sie von uns Einzelunterricht und Unterricht in kleinen Gruppen in unserer projekteigenen Schule bekommen.

Schulfähige Jugendliche beteiligen sich mit weniger Intensität an anderen Aktivitäten und arbeiten dafür mehr an ihrem Schulmaterial.

Praktikum, Lehre und Arbeit

Wenn der Jugendliche sich mit guten Spanischkenntnissen bereichert hat, ist es relativ einfach, viele verschiedene Praktikumstellen zu finden. Wenn die Zeit für Lehrstelle und Arbeit kommt, ist es meistens angebracht, eine Rückführung nach Deutschland in die Wege zu leiten, weil dort die Chancen und Möglichkeiten einfach besser sind. Trotz allem kann es  Ausnahmefälle geben, bei denen der/die Jugendliche sich entscheidet, sein/ihr Leben in Spanien fortzuführen und kann dann selbstverständlich auch die notwendige Unterstützung von uns bekommen.

Spanisches Jugendstrafrecht 

Bei Straftaten des Jugendlichen geht man in Spanien sehr ähnlich vor wie in Deutschland, mit Schlichtungsprozessen, Sozialarbeit, Bewährungsstrafe, und nur bei sehr extremen Straftaten oder nach einer sehr langen Liste von Straftaten und nicht Einhalten der Bewährung landet der Jugendliche wirklich in einer Jugendstrafanstalt. Von der Anzeige bis zur Gerichtsverhandlung muss man mit mindestens 6 Monaten Wartezeit rechnen. Vereidigte Übersetzer werden vom spanischen Staat kostenfrei zur Verfügung gestellt.

CIGNE

Jugend und Familienhilfe

 

Mas Can Riera S/N

17855 Montagut i Oix

 

Spanien

Handy:

          0034 667 56 27 04

 

E-Mail: info@cigne.cat

 

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